Personal Guard System!
Die PGS II Pfefferpistole von P2P �berzeugt mit Reichweite, Wiederverwendbarkeit und Handhabung. Sie kommt mit einer zus�tzlich verbauten 200 Lumen Blendlampe, die eine sichere Zielerfassung und eine zeitweise Blendung des Angreifers erm�glicht. Sie ist somit ideal zur Selbstverteidigung geeignet.
Die sehr leichte Pistole hat einen ergonomischen Griff und ist einfach zu bedienen. Ihre Gr��e macht sie handlich, auch f�r kleine H�nde. Die Sicherung erfolgt durch den Handballen. Wird dieser Handballen-Taster bet�tigt, aktiviert sich zus�tzlich die 200 Lumen Taschenlampe. Der Abzug erm�glicht mehrere Spr�hst��e mit einer Reichweite von bis zu 4,5 m.
Die Kartuschen k�nnen problemlos in den Kipplauf eingef�gt werden. Zur Kontrolle der Kartusche ist ein Sichtfenster seitlich im Lauf eingebaut. Das Ger�t ist wiederverwendbar – bei Bedarf kann einfach die Kartusche ersetzt werden.
Lieferumfang:
- P2P Pfefferpistole PGS II Kit schwarz
- Pfefferspray-Kartusche
- CR123 Batterie
- Bedienungsanleitung
Details zu P2P Pfefferpistole PGS II Kit:
- Pfefferspray und Blendlampe in einem
- einfache Handhabung
- automatische Aktivierung der Lampe per Handballen-Taster
- ballistischer Strahl
- Pfefferspray mit UV-Farbstoff zur T�tererkennung
- Reichweite: bis zu 4,5 m
- Leuchtst�rke der Lampe: 200 Lumen
- F�llmenge Pfefferkartusche: 11 ml
- Inhaltsstoff: Oleoresin Capsicum
- Ma�e: ca. 123 x 115 x 30 mm
- Stromversorgung Lampe: CR123 Batterie (enthalten)
- Gewicht: ca. 185 g
- Farbe: schwarz
- Hersteller: P2P
Achtung: Nicht f�r Kinder unter 14 Jahren ohne Aufsicht eines Erwachsenen geeignet. Es gelten nicht die Sicherheitsrichtlinien f�r Spielzeug. Pfefferpistole darf nicht gef�hrt werden.
Die Walther PGS II Pfefferpistole ist frei verk�uflich und perfekt f�r Ihre Heimverteidigung. F�llt aber als Anscheinswaffe unter das F�hrverbot nach � 42a WaffG.
H�ufig gestellte Fragen & Antworten zum Thema: „Pfefferspray“
INFO Pfefferspray: Extreme, sofortige Wirkung auf Nase, Augen und Schleimh�ute. In Amerika und anderen L�ndern setzt die Polizei ausschlie�lich Pfefferspray zur Personenabwehr ein, da es wirksamer als CS-Gas ist und sehr zuverl�ssig wirkt. Achtung: Pfefferspray darf in Deutschland nur zur Abwehr von aggressiven Tieren eingesetzt werden. Dessen ungeachtet gilt Ihr pers�nliches Recht auf Notwehr im begr�ndeten Fall – siehe auch � 32 StGB Notwehr, Notstand.
Warnhinweise nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS/CLP-Verordnung)
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